Bei uns sind Sie in guten Händen - wir schützen Ihr Investment.

Das Bestellerprinzip gilt ab 1. Juli 2023 - danach darf die Maklerprovision nur noch vom Auftraggeber (in der Regel vom Vermieter) verlangt werden.

Was jetzt?
Selbst vermieten?

Prinzipiell eine gute Alternative!

Aber was ist, wenn Sie keine Zeit, keine Lust oder nicht den Nerv haben, sich mit Mietinteressenten auseinanderzusetzen?

Eventuell haben Sie aufgrund der Entfernung zum Mietobjekt oder der Anzahl der zu vermietenden Objekte gar nicht die Möglichkeit, ihre Mietobjekte selbst zu vermarkten.

Unser Service ist da die Lösung.

Lehnen Sie sich zurück, unser Sorglos-Paket macht das für Sie.

Für all unserer Tätigkeiten ist die Anwesenheit des Vermieters nicht notwendig

UNSERE HIGHLIGHTS

Provisions-Flatrate

UNSERE HIGHLIGHTS

Bonitätsprüfung mittels KSV-Abfrage

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